Recht auf Sorge
In den Debatten über das Recht auf Sorge als Menschenrecht bzw. über die Begründung von Menschenrechten auf der Grundlage von Sorge werden verschiedene Dimensionen unterschieden: a) das Recht auf Sorge (engl.: right to be cared for) als Recht auf angemessene Betreuung und Pflege notwendigerweise als Kind und im Bedarfsfall als kranker, behinderter oder alter Mensch, b) das Recht, (nicht) zu sorgen (engl.: right (not) to care) als Recht, Sorgeleistungen erbringen zu können, ohne dazu gezwungen zu sein und c) das Recht auf Zeit für Sorge (engl.: right to time to care) als Recht, ausreichend Zeit zu haben, Sorgeleistungen erbringen zu können (vgl. Knijn/Kremer 1997, S. 332 ff.; Addis 2003,...
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